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   LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18   

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https://dejure.org/2018,59618
LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18 (https://dejure.org/2018,59618)
LG Hagen, Entscheidung vom 11.06.2018 - 32 Ks 2/18 (https://dejure.org/2018,59618)
LG Hagen, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 32 Ks 2/18 (https://dejure.org/2018,59618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressebericht, 11.06.2018)

    Bewährungsstrafe für Messerangriff auf Bürgermeister von Altena - Tat nicht politisch

  • beck.de (Kurzinformation)

    Bewährungsstrafe nach Messerattacke auf Bürgermeister von Altena

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Im Hinblick auf die Verteidigung der Rechtsordnung muss eine Strafaussetzung zur Bewährung dann versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGH NStZ 2018, 29; NStZ 2015, 27).

    Im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Gesamtabwägung kommen generalpräventiven Erwägungen besondere Bedeutung zu (BGH NStZ 2018, 29), spezialpräventive Zwecke scheiden für die Beurteilung der Frage dagegen aus (BGH StV 1989, 150).

  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewaltanwendungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könnte zu Tode kommen und -weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährteinen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (st. Rspr. BGH, Urt. v. 05.12.2017 - 1 StR 416/17; Urt. v. 22.11.2016 - 1 StR 194/16; Urt. v. 22.03.2012 - 4 StR 558/11 m.w.N.).

    Dabei ist eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände erforderlich (BGH, Urt. v. 05.12.2017 a.a.O.).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Er mag seine Handlung in seiner Situation alkoholbedingt enthemmt und affektiv erregt nicht als lebensgefährdend bewertet haben; die Umstände, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit seines Tuns für das Leben des Opfers ergibt, waren ihm aber bekannt, was für das Wissenselement ausreicht (BGH, Urt. v. 04.11.1988 - 1 StR 262/88).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewaltanwendungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könnte zu Tode kommen und -weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährteinen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (st. Rspr. BGH, Urt. v. 05.12.2017 - 1 StR 416/17; Urt. v. 22.11.2016 - 1 StR 194/16; Urt. v. 22.03.2012 - 4 StR 558/11 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewaltanwendungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könnte zu Tode kommen und -weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährteinen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (st. Rspr. BGH, Urt. v. 05.12.2017 - 1 StR 416/17; Urt. v. 22.11.2016 - 1 StR 194/16; Urt. v. 22.03.2012 - 4 StR 558/11 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1987 - 2 StR 298/87

    Pflichten des Arztes gegenüber einem bewußtlosen Suizidpatienten

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Für die Vollstreckung der Strafe muss also ein unabweisbares Bedürfnis bestehen (BGH NStZ 1988, 127).
  • BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08

    Schwerer Raub; Strafzumessung (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung)

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Dabei ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen waren, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst inne wohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37).
  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 153/14

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18
    Im Hinblick auf die Verteidigung der Rechtsordnung muss eine Strafaussetzung zur Bewährung dann versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGH NStZ 2018, 29; NStZ 2015, 27).
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